Biervampir
Zusätzlich zu diesem Thema ist es wissenswert, dass die Verletzungen in der Länge begrenzt sind... max. 8 Tage = 8 Wochen sind halt vereinfacht. Dafür gibt es dann auch keine Ausnahmefälle für die AAW.
Will heißen:
Wird die Anzeige und damit die AAW auswirkung geändert, so müsste auch die max. Länge der Verletzung verändert werden... welches Übel jetzt schlimmer ist? Ich bin da lieber bei max. 8 Tage :-)